Neu im Blog: Medizin- und Medienrecht für Zahnärzte
Ich freue mich, den Blog um das aktuelle und wichtige Thema „Medizin- und Medienrecht für Zahnärzte“ zu erweitern. Als Experten konnte ich die Kölner Anwaltskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE gewinnen. Wir beginnen mit einer siebenteiligen Serie zu praxisrelevanten Fragestellungen rund um das Thema rechtssicheres Praxismarketing von RAin Agnieszka Slusarczyk, LL.M. (Medizinrecht)
Der erste Teil geht heute Abend online – hier die Themen der Serie:
- Der schmale Grat zwischen zulässiger Werbung und berufswidrigen Werbemaßnahmen
- Besseres Image durch Spezialisierung – Mit welchen Titeln oder Bezeichnungen Zahnärzte für sich oder ihre Praxis werben dürfen
- Anpreisende Zahnarztwerbung durch Gästebücher und Patientenforen auf der Praxishomepage
- Dürfen Zahnärzte mit Gewinnspielen oder Preisausschreiben werben?
- Bildliche Außendarstellung – Was man als Zahnarzt bildlich zur Schau stellen darf
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten und Sympathiewerbung
- Ausblick auf Veränderung: Reform des Heilmittelwerbegesetzes
Die Autorin und regelmäßige Kolumnistin der DZW, Agnieszka Slusarczyk, ist seit 2010 in der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE in Köln (www.wbs-law.de) als Rechtsanwältin tätig. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt umfasst unter anderem das Heilmittelwerberecht sowie das Ärztliche Berufsrecht. RAin Slusarczyk hat an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf den LL.M.-Studiengang „Medizinrecht“ absolviert.
Agnieszka Slusarczyk, LL.M. (Medizinrecht)
RechtsanwältinWILDE BEUGER SOLMECKE
Rechtsanwälte
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