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Trennen ist normal - aber bitte auf Augenhöhe
Wie du dich als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber fair von Mitarbeitenden trennst – ohne Beschämung, aber mit klarer Kante.
Kündigen auf Augenhöhe: Wenn die Entscheidung gefallen ist
Kündigungen gehören für die meisten Praxisinhaberinnen und -inhaber zu den unangenehmsten Führungsaufgaben – und werden deshalb gern in die Zukunft verschoben. Klaus und Ela lassen das Juristische bewusst außen vor – dafür gibt es Fachanwältinnen und Fachanwälte – und sprechen über den emotionalen Teil: den Punkt, an dem aus einer Bauchentscheidung eine wirkliche wird, und warum dieser Punkt oft aus Unbehagen oder Sorge ums Team hinausgezögert wird.
Konkret geht es um die Dokumentation von Auffälligkeiten, um klare Signale an Mitarbeitende vor einem Kündigungsgespräch und um Gründe, die nachvollziehbar sind, ohne zu beschämen. Ela zeigt an ihrem eigenen Beispiel, wie sie eine Abmahnung genutzt hat – und warum diese für sie noch keine Kündigung war, sondern ein letzter Warnschuss.
Zum Schluss geht es um das, was oft vergessen wird: die Kommunikation mit dem Team direkt nach der Kündigung. Wer hier Raum für Spekulation lässt, zerschmeißt mehr Porzellan als nötig.
Die wichtigsten Erkenntnisse
- Eine Entscheidung ist für Ela erst final, wenn nichts mehr hilft: Erst wenn Gespräche geführt wurden und sich am Verhalten nichts ändert, ist für sie der Punkt erreicht. Vorher bleibt die Trennung eine Überlegung.
- Dokumentation schützt beide Seiten: Wer Auffälligkeiten frühzeitig schriftlich festhält, kann später nachvollziehbare Gründe nennen statt nur ein Bauchgefühl.
- Vorbereitung heißt: keine Überraschung im Gespräch: Wer vorher offen über Verhalten und Erwartungen spricht, vermeidet eine Kündigung aus heiterem Himmel.
- Blaming und Shaming bringen nichts: Gründe nachvollziehbar zu erklären ist etwas anderes, als jemanden mit seinen Fehlern bloßzustellen.
- Das Team braucht zeitnahe Orientierung: Eine klare Information nach der Trennung kann Spekulationen begrenzen – ohne persönliche Details der betroffenen Person preiszugeben.
Links zur Episode
- Lyck+Pätzold. healthcare.recht (Jens Pätzold) – Kanzlei für Medizinrecht
- P[e.l.f.]-Folge 33: Verbindlichkeit ist eine Führungsentscheidung, keine Charakterfrage