KI-Verordnung für Zahnarztpraxen 2026: Was ab August Pflicht wird – und was nicht

Die KI-Verordnung der EU greift ab dem 2. August 2026 in den Praxisalltag ein.

Spätestens dann müssen Zahnarztpraxen klar regeln, wo KI in der Praxis sichtbar gemacht werden muss und wo nicht. Es geht dabei nicht um Theorie, sondern um konkrete Punkte: den Chatbot auf der Website, die Vorher-Nachher-Simulation auf Instagram, die KI-gestützte Röntgenanalyse, der schnelle Elternbrief mit ChatGPT.

Viele Praxen nutzen diese Werkzeuge längst. Was bisher unauffällig im Hintergrund lief, benötigt ab August einen klaren Umgang. Wer Patienten oder Mitarbeitenden gegenüber ehrlich kommunizieren will, wo KI im Spiel ist, ist gut beraten, sich jetzt damit zu beschäftigen. Nicht hektisch, sondern in Ruhe.

In diesem Artikel sortieren wir die KI-Verordnung so, dass sie für eine Zahnarztpraxis greifbar wird. Wir zeigen die vier Bereiche, in denen sie wirklich relevant wird, was bei der KI-Kompetenz im Team gilt, welche Bußgelder drohen und was du in den nächsten Monaten konkret klären solltest.

Am Ende findest du eine Checkliste zum Abhaken, zum Ausdrucken oder fürs Team-Meeting.


Ein Roboter liest folgende Sätze: KI kennzeichnen: Das musst du ab August 26 beachten. Inkl. Checkliste für deine Zahnarztpraxis

Disclaimer + redaktionelle Erläuterung

Dieser Blogartikel wurde mithilfe von KI-Tools recherchiert und vorstrukturiert, anschließend redaktionell überarbeitet und fachlich durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei geprüft. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern möchten dir die Themen sauber sortieren, damit du sie für deine Praxis greifbar machst. Rechtslage und Behördenpraxis zur Kennzeichnung von KI-Inhalten können sich weiterentwickeln; wir aktualisieren den Artikel bei wesentlichen Änderungen.

Die Inhalte dieses Artikels stellen keine rechtliche Beratung dar. Sie wurden fachlich durch die Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare. recht. geprüft, ersetzen aber im Einzelfall keine individuelle Beratung durch eine Fachkanzlei für Medizinrecht. Die Verordnung selbst ist umfangreich, und der konkrete KI-Einsatz in deiner Praxis kann Besonderheiten haben.


Zahnarztpraxen aufgepasst

In vielen Praxen landen gerade Mails mit der Botschaft: Es gebe eine generelle Schulungspflicht nach EU AI Act und ohne ein bestimmtes Zertifikats-Webinar sei die Praxis nicht compliant. So pauschal stimmt das nicht. Der AI Act verlangt von Dir als Betreiber, dass Dein Team KI sachkundig einsetzen kann. Wie Du das sicherstellst, ist offen. Eine Pflicht, ausgerechnet das Webinar eines bestimmten Anbieters zu buchen, gibt es nicht. Bei Hochrisiko-KI wird es konkreter, aber das betrifft nicht jede Terminsoftware und nicht jeden Chatbot auf Eurer Website.

Das Team von Lyck+Pätzold hat dazu einen Blogartikel verfasst: AI-Act-Schulung mit Zertifikat“ – brauchst Du das wirklich?


Weitere Themen rund um das Marketing deiner Zahnarztpraxis findest du in unserem Podcast punk.tuell. Hier geht es zum Podcast.


Die Zusammenfassung: Das liest Du in diesem Artikel

Dieser Blog-Artikel zeigt konkret, was die EU-KI-Verordnung für Zahnarztpraxen bedeutet und was du bis zum 2. August 2026 geklärt haben solltest.

Wir gehen der Reihe nach durch die vier Bereiche, in denen KI in einer typischen Praxis vorkommt: Verwaltung, Marketing, Behandlung und der tägliche Einsatz von Tools wie ChatGPT. Du erfährst, wo Kennzeichnung Pflicht wird, wo eine redaktionelle Prüfung ausreicht und wo schon heute Pflichten gelten. Außerdem klären wir das Thema KI-Kompetenz, die gestaffelten Bußgelder und am Ende stellen wir eine Checkliste bereit, die du sofort nutzen kannst.

Zentrale Punkte für Zahnarztpraxen 2026:

  • Stichtag 2. August 2026: Ab diesem Datum gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO verbindlich.
  • Chatbots und Telefon-KI: Patienten müssen klar erkennen, dass sie mit einer KI sprechen oder schreiben.
  • Marketing-Inhalte: KI-generierte Bilder, synthetische Stimmen und Vorher-Nachher-Simulationen sollten mit einem klaren Hinweis kenntlich gemacht werden, damit Patienten sie nicht mit echten Aufnahmen verwechseln.
  • Deepfake-ähnliche Inhalte: Müssen ausdrücklich als künstlich erzeugt oder manipuliert gekennzeichnet werden.
  • Behandlung als Hochrisiko: KI-Röntgenanalyse und Implantatplanung fallen oft in die Hochrisiko-Kategorie als Medizinprodukt.
  • Erläuterung von KI-gestützten Entscheidungen: Treffen du und dein Team eine Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder erheblicher Auswirkung auf den Patienten, die wesentlich auf einer Hochrisiko-KI beruht, solltest du diese Entscheidung auf Wunsch verständlich erläutern können.
  • Redaktioneller Freigabeprozess: Wenn ein Mensch KI-Texte vor der Veröffentlichung prüft, anpasst und inhaltlich verantwortet, ist eine zusätzliche Kennzeichnung der Texte in der Regel nicht erforderlich.
  • KI-Kompetenz: Verbindlich für Aufsichtspersonen bei Hochrisiko-KI, im Team grundsätzlich gute Praxis.
  • Bußgelder gestaffelt: Bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % Jahresumsatz für die schwersten Verstöße.
  • Checkliste zum Abhaken: Eine sortierte Übersicht macht aus dem komplexen Thema einen klaren Praxis-Plan.

Erfolgreiche Zahnarztpraxen behandeln das Thema KI-Verordnung nicht als Bürokratie-Last, sondern als Chance. Wer den Einsatz von KI sauber dokumentiert und transparent kommuniziert, baut Vertrauen auf, statt es zu riskieren. Genau darin liegt der Unterschied zwischen Praxen, die mit dem Thema entspannt umgehen, und solchen, die es vor sich herschieben.

Was ist die KI-Verordnung überhaupt?

Die EU-KI-Verordnung, im Englischen AI Act genannt, ist die erste umfassende Regulierung von Künstlicher Intelligenz weltweit. Sie wurde 2024 verabschiedet und tritt schrittweise in Kraft. Für Zahnarztpraxen wird vor allem der 2. August 2026 wichtig, weil ab diesem Datum die Transparenzpflichten nach Art. 50 verbindlich werden.

Die Verordnung folgt einem einfachen Prinzip. Je höher das Risiko eines KI-Systems für Menschen ist, desto strenger sind die Pflichten. Eine KI, die einen Termin vereinbart, wird anders behandelt als eine KI, die eine medizinische Diagnose unterstützt. Für Praxen heißt das: Nicht jede KI ist gleich aufwendig zu handhaben.

Wer ist betroffen?

Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern, also den Herstellern eines KI-Systems, und Betreibern, also denjenigen, die ein KI-System in ihrer Organisation einsetzen. In der Regel ist deine Praxis nicht Anbieter, sondern Betreiber. Du nutzt Doctolib, ChatGPT oder eine KI-Röntgensoftware, du baust sie aber nicht. Trotzdem hast du als Betreiber Pflichten, vor allem im Bereich Transparenz, menschliche Aufsicht und Datenschutz.

Du musst kein Jurist werden, um die KI-Verordnung in deiner Praxis umzusetzen. Du musst nur wissen, welche KI-Systeme in deinem Alltag laufen und an welchen Stellen du sie sichtbar machen musst.

 


Was die Landeszahnärztekammer dazu sagt

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg hat bereits im Mai 2025 ein eigenes Hinweisblatt zum Thema veröffentlicht. Damit ist klar: Das Thema ist auch auf Kammerebene angekommen, und es ist keine theoretische Übung. Auch die Bundeszahnärztekammer hat sich zur Rolle von KI in der zahnärztlichen Praxis positioniert. Das ist gut, weil es bedeutet: du bist nicht allein, und es gibt erste fachliche Orientierungspunkte aus dem Berufsstand selbst.


 

Der Stichtag 2. August 2026

Bis zum 2. August 2026 hast du Zeit, deine Praxis auf die Transparenzpflichten vorzubereiten. Das klingt nach viel, ist es aber nicht. In der Praxis bedeutet das: vier bis sechs Monate effektive Vorbereitungszeit, denn Sommerferien, Urlaubszeiten und der normale Praxisalltag lassen oft weniger Spielraum, als man denkt.

Was bis dahin sortiert sein sollte

Drei Dinge solltest du bis August geklärt haben.

  • Erstens eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welche KI‑Systeme laufen aktuell in deiner Praxis?
  • Zweitens die Einordnung: Wo ist Kennzeichnung Pflicht, wo reicht ein Freigabeprozess, wo greifen Hochrisiko-Pflichten?
  • Drittens die Umsetzung: Hinweise auf der Website, im Chatbot, am Telefon oder im Marketing-Material müssen sichtbar sein.

Was schon jetzt gilt, sind die Vorgaben zur KI-Kompetenz. Sie sind seit Februar 2025 wirksam, betreffen aber vor allem Personen, die bei Hochrisiko-KI die Aufsicht führen. Mehr dazu weiter unten.

Wer im Frühjahr 2026 noch keinen Überblick über die KI-Systeme in der eigenen Praxis hat, wird im August nicht mehr in Ruhe nachsteuern können. Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, um anzufangen.

Bereich 1: Praxisverwaltung

Die Praxisverwaltung ist der unauffälligste, aber zugleich häufigste KI-Bereich. Doctolib, CGM, Z1, Medistaris, Turbo-Praxis, Synmedico und andere Anbieter haben KI-Funktionen längst integriert. Hinzu kommen Chatbots auf der Website und intelligente Telefon-Assistenten. Die meisten dieser Systeme gelten als KI mit niedrigem Risiko. Das heißt: keine umfangreichen Hochrisiko-Pflichten, aber sehr wohl eine Pflicht zur Transparenz.

Chatbot auf der Website
Wenn auf deiner Praxis-Website ein Chatbot Termine vereinbart oder Fragen zu Leistungen beantwortet, muss er gleich zu Beginn der Interaktion klar machen, dass der Patient mit einer KI schreibt. Eine kurze Eröffnung wie „Sie sprechen mit unserem digitalen Assistenten. Bei Bedarf melden wir uns persönlich“ reicht. Wichtig ist, dass der Hinweis vor dem ersten Inhalt steht und nicht in einer Datenschutzerklärung versteckt ist.

Telefon-KI und Voicebots
Voicebots, die anstelle des Teams Anrufe annehmen oder Termine koordinieren, müssen den Anrufer hörbar über den KI-Einsatz informieren. Bevor der eigentliche Dialog beginnt, sollte ein Satz fallen wie „Sie sprechen mit unserem digitalen Assistenten.“ Anrufer haben ein Recht zu wissen, ob sie mit einem Menschen oder einer Maschine sprechen.

Was du sonst noch klären solltest
Drei Dinge gehören in jeden Praxis-Workflow: Erstens eine schriftliche Bestandsaufnahme aller KI-Funktionen in den eingesetzten Systemen. Zweitens die Anbieter-Unterlagen zu Funktionsweise, Datenschutz und Transparenz. Drittens ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit allen Anbietern, die personenbezogene Daten verarbeiten. Letzteres ist nicht KI-VO, sondern DSGVO – aber beide greifen parallel.

In der Verwaltung kostet die Umsetzung wenig Zeit, wenn man methodisch vorgeht. Eine halbe Stunde Bestandsaufnahme, eine halbe Stunde mit den Anbieter-Texten, ein klarer Hinweis im Chatbot. Mehr ist es selten.

Bereich 2: Marketing und Patientenaufklärung

Das ist der Bereich, der in Praxen am häufigsten unterschätzt wird. Wer auf Instagram Vorher-Nachher-Simulationen postet, KI-generierte Praxisfotos für die Website nutzt oder mit synthetischen Stimmen in Reels arbeitet, fällt direkt unter die Kennzeichnungspflicht. Die KI-Verordnung will hier verhindern, dass Patienten künstliche Inhalte für echt halten.

Vorher-Nachher-Simulationen
Eine KI-gestützte Simulation, die einem Patienten zeigt, wie seine Zähne nach Bleaching, Veneers oder Aligner-Therapie aussehen könnten, ist ein synthetischer Inhalt. Sie muss als solcher gekennzeichnet werden, zum Beispiel mit dem Hinweis „KI-gestützte Simulation“. Das schützt nicht nur den Patienten vor falschen Erwartungen, sondern auch dich vor späteren Auseinandersetzungen, wenn das tatsächliche Ergebnis abweicht.

KI-generierte Bilder und Videos
Werden für Website oder Social Media KI-generierte Bildmotive eingesetzt, ist ein sichtbarer Hinweis wie „KI-generiert“ oder ein Wasserzeichen empfehlenswert, damit der künstliche Ursprung klar erkennbar ist. Dasselbe gilt für KI-Avatare in Videos und für synthetische Stimmen, die echte Praxisstimmen ersetzen oder ergänzen.

Deepfake-ähnliche Inhalte
Hier wird die Verordnung besonders streng. Wer Stockfotos so manipuliert, dass sie wie echte Praxisfotos wirken, oder Bilder echter Personen mit KI verändert, muss das ausdrücklich als künstlich erzeugt oder manipuliert kennzeichnen. Diese Pflicht ist für Betreiber bindend, unabhängig davon, ob die Manipulation positiv gemeint ist oder nicht.

Bewertungen und Kommentare
Wer KI-Tools nutzt, um Antworten auf Google-Bewertungen oder Social-Media-Kommentare zu formulieren, sollte diese Texte vor der Veröffentlichung redaktionell prüfen. Wenn ein Mensch aus der Praxis den Text prüft, gegebenenfalls anpasst und die inhaltliche Verantwortung übernimmt, ist eine zusätzliche Kennzeichnung in der Regel nicht erforderlich. Mehr dazu im Abschnitt zu ChatGPT.

Die Frage ist nicht, ob du KI im Marketing nutzen darfst. Du darfst. Die Frage ist nur, ob deine Patienten erkennen können, was echt ist und was synthetisch. Wer hier sauber kennzeichnet, gewinnt Vertrauen.

Bereich 3: Behandlung als Hochrisiko-KI

Sobald KI direkt in Diagnose oder Behandlungsplanung eingreift, wird es strenger. Röntgenbildanalyse, kieferorthopädische Planung, Implantatplanung oder Roboterassistenz fallen oft in die Hochrisiko-Kategorie als Medizinprodukt. Das löst eine Reihe konkreter Pflichten aus.

Risikoklasse mit dem Hersteller klären
Der erste Schritt ist immer die Frage an den Hersteller: Ist dieses System ein Hochrisiko-KI-System nach KI-VO? Die Antwort steht in der Regel in der Betriebsanleitung oder kann beim Anbieter erfragt werden. Ohne diese Einordnung kannst du die weiteren Pflichten nicht richtig zuordnen.

Betrieb gemäß Anleitung
Hochrisiko-KI ist so zu betreiben, wie es die Betriebsanleitung des Herstellers vorsieht. Du musst die Funktionsweise verstehen, die Grenzen kennen und geeignete organisatorische Maßnahmen ergreifen. Das ist nicht aufwendig, aber es muss bewusst geschehen, nicht nebenbei.

Menschliche Aufsicht
Personen, die in der Praxis die Aufsicht über Hochrisiko-KI führen, brauchen die nötige Kompetenz, Schulung und Befugnis. Die fachliche Verantwortung bleibt in jedem Fall bei dir als Behandler. KI ist Werkzeug, nicht Entscheider. Eine KI-Diagnose, die nicht durch dich bestätigt wurde, ist keine Diagnose, sondern ein Vorschlag.

Überwachung und Meldung
Der Einsatz ist laufend zu überwachen. Werden Risiken oder Fehlfunktionen erkannt, sind sie an den Anbieter und gegebenenfalls die zuständige Behörde zu melden. Diese Meldepflicht ist zentral und sollte in deinem Praxis-Workflow festgehalten sein.

Recht auf Erläuterung
Trifft die Praxis eine Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder erheblicher Auswirkung auf den Patienten, die wesentlich auf einer Hochrisiko-KI beruht, solltest du in der Lage sein, diese Entscheidung auf Wunsch des Patienten verständlich zu erläutern. In der Praxis heißt das: du solltest erklären können, warum eine KI-gestützte Empfehlung so und nicht anders ausfiel.

Protokollierung
Hochrisiko-KI muss technisch protokollierbar sein, das heißt sie muss in der Lage sein, ihren Einsatz zu dokumentieren. Eine pauschale Mindestaufbewahrungsfrist gibt die KI-VO selbst nicht vor. Berufsrechtliche Empfehlungen wie die der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg nennen sechs Monate als Orientierung. Das ist eine vernünftige Hausnummer.

Patientenaufklärung
Wenn KI relevanten Einfluss auf die Behandlung hat, gehört das in die Patientenaufklärung. Nicht im Detail, aber als ehrlicher Hinweis: „Wir nutzen eine KI-Software, die das Röntgenbild zusätzlich auswertet. Die Diagnose stelle ich selbst.“ Das schafft Vertrauen, statt es zu untergraben.

Patienten reagieren auf den Einsatz von KI in der Behandlung besser, als viele Praxen denken. Was sie nicht mögen, ist das Gefühl, getäuscht zu werden. Wer offen mit dem Thema umgeht, hat den schwersten Teil schon hinter sich.

Bereich 4: ChatGPT, Claude, Gemini und Co. im Arbeitsalltag

ChatGPT, Copilot, Claude und andere Tools sind in vielen Praxen längst Alltag. Der schnelle Elternbrief, eine umformulierte Aufklärung, ein Newsletter-Entwurf, ein Social-Media-Text. Diese Werkzeuge fallen unter die Verordnung und gelten als KI mit geringem Risiko. Das macht den Umgang einfacher, als viele denken.

Der entscheidende Punkt: redaktionelle Prüfung
Für Texte gilt: Wenn ein Mensch aus deiner Praxis den KI-Text vor der Veröffentlichung prüft, anpasst und die redaktionelle Verantwortung übernimmt, ist eine Kennzeichnung als KI-Text nach derzeitigem Stand in der Regel nicht erforderlich. Für Website-Texte, Newsletter, Blogartikel oder Patienteninfos reicht also ein sauberer Freigabeprozess. Du musst nicht überall „Mit KI erstellt“ daruntersetzen, solange ein Mensch den Text wirklich gelesen, geprüft und inhaltlich freigegeben hat.

Genau das ist der Hebel: Statt Kennzeichnungspflichten zu jonglieren, etablierst du einen klaren Freigabeprozess. Wer prüft? Wer gibt frei? Wer verantwortet den Inhalt? Drei Fragen, eine Antwort, fertig.

Datenschutz beachten
Sobald personenbezogene Daten ins Spiel kommen, greift zusätzlich der Datenschutz. DSGVO, BDSG und KI-VO gelten parallel. Konkret heißt das: keine Klarnamen, Diagnosen oder Anschriften in öffentliche KI-Tools eingeben. Wer KI für Patientenkommunikation nutzt, sollte zudem die Datenschutzerklärung der Praxis aktualisieren und den Einsatz transparent machen.

Klare Regeln im Team
Was im Team funktioniert, ist eine kurze interne Regel: welche KI-Tools dürfen wofür verwendet werden, welche ausdrücklich nicht. Das schützt vor Missverständnissen und schafft eine gemeinsame Linie. Eine halbe DIN-A4-Seite reicht.

Der größte Risikofaktor bei ChatGPT und Co. ist nicht die Technik, sondern der Mensch davor, der unbedacht Patientendaten eingibt. Eine klare interne Regel beugt das aus, ohne den Praxisalltag zu komplizieren.

Was zur KI-Kompetenz gilt

Die KI-Verordnung hebt KI-Kompetenz programmatisch hervor. Heißt: Das Thema soll gefördert werden. Verbindlich vorgeschrieben ist Kompetenz aber vor allem für Personen, die bei Hochrisiko-KI die menschliche Aufsicht übernehmen. Sie benötigen die nötige Schulung, Kompetenz und Befugnis.

Eine pauschale Schulungspflicht für das gesamte Praxisteam mit festem Stichtag und Prüfungsnachweis gibt die Verordnung nicht her. Wer dir das anders verkauft, übertreibt. Was sich aber bewährt, ist ein Team-Termin, in dem ihr gemeinsam besprecht, welche KI-Tools eingesetzt werden, wo ihre Grenzen liegen und wo sie nicht eingesetzt werden dürfen. Das ist gute Praxis, schützt die Aufsichtspersonen und schafft eine klare Linie.

Was im Onboarding gehört
Neue Teammitglieder sollten im Einarbeitungsprozess kurz informiert werden, welche KI-Tools die Praxis einsetzt und welche internen Regeln gelten. Eine Schulungsnotiz mit Datum, Teilnehmern und Inhalten reicht als Dokumentation. Mehr Aufwand braucht es in den meisten Fällen nicht.

KI-Kompetenz ist kein Pflicht-Seminar, sondern eine Haltung. Wer die eingesetzten Tools versteht und ihre Grenzen kennt, ist automatisch besser aufgestellt als jemand, der unreflektiert nutzt, was bunt blinkt.

Bußgelder und Reputationsrisiko

Die KI-Verordnung sieht gestaffelte Bußgelder vor. Maßgeblich ist jeweils der höhere Wert, bei kleinen und mittleren Unternehmen der jeweils niedrigere. Drei Stufen sind relevant:

  • Verbotene KI-Praktiken: bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
  • Pflichten von Anbietern und Betreibern, einschließlich der Transparenzpflichten nach Art. 50: bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % Jahresumsatz
  • Falsche oder unvollständige Auskünfte gegenüber Behörden: bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 % Jahresumsatz

Für eine durchschnittliche Zahnarztpraxis sind diese Summen in der Spitze nicht realistisch, aber das ist nicht der entscheidende Punkt. Der Reputationsschaden bei Patienten, die sich getäuscht fühlen, weil etwas KI-gestützt war und nicht offengelegt wurde, wiegt im Praxisalltag oft schwerer als jedes Bußgeld. Ein einziger ärgerlicher Bewertungstext bei Google kann mehr Patienten kosten als zehn Aufsichtsbesuche.

Bußgelder sind das eine. Der echte Schaden entsteht im Verhältnis zu den Patienten. Wer transparent kommuniziert, hat dieses Risiko von Anfang an minimiert.

Die Checkliste für deine Praxis

Wir haben die wichtigsten Punkte aus der KI-Verordnung in eine kompakte Checkliste übersetzt. Sie sortiert das Thema in fünf Bereiche: Praxisverwaltung, Marketing, Behandlung, ChatGPT und KI-Kompetenz. Die Checkliste eignet sich zum Ausdrucken, fürs Team-Meeting oder zur Diskussion mit deinem Datenschutzbeauftragten.

Die Checkliste wurde fachlich durch die Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare. recht. (medizinanwaelte.de) geprüft und enthält am Ende einen Quellenblock mit Verweis auf die Landeszahnärztekammer, die Bundesnetzagentur, die Bundeszahnärztekammer und die Verordnung selbst.


→ Hier findest du die Checkliste zur KI-Verordnung als PDF zum Download.

Die Checkliste ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Aber sie sortiert ein komplexes Thema in handhabbare Schritte. Wer sie einmal sauber durchgegangen ist, hat den Großteil der Vorarbeit hinter sich.


Fragen und Antworten in Kürze

Muss jede Zahnarztpraxis die KI-Verordnung umsetzen?

Sobald in deiner Praxis irgendeine Form von KI eingesetzt wird, also Chatbot, KI-gestützte Röntgenanalyse, ChatGPT für Texte oder ein Voicebot am Telefon, bist du als Betreiber betroffen. Praxen ohne KI-Einsatz haben keine Pflichten aus der Verordnung. Realistisch betrifft es aber fast jede Praxis.

Was passiert, wenn ich am 2. August 2026 noch nicht alles umgesetzt habe?

Bußgelder werden in den seltensten Fällen sofort verhängt. Aufsichtsbehörden prüfen meist anlassbezogen, etwa nach Beschwerden. Trotzdem solltest du den Stichtag ernst nehmen, weil eine Beschwerde einer Mitbewerberpraxis oder eines verärgerten Patienten reichen kann, um einen Aufsichtsfall auszulösen.

Brauche ich für meinen Chatbot eine separate Datenschutzerklärung?

Eine separate Erklärung nicht zwingend, aber deine bestehende Datenschutzerklärung sollte den Einsatz des Chatbots erwähnen. Wichtig ist außerdem die transparente Kennzeichnung im Chatbot selbst, die ist Teil der KI-VO, nicht der DSGVO.

Wie weise ich KI-Texte korrekt aus, wenn ich sie redaktionell prüfe?

Wenn du den Text vor der Veröffentlichung prüfst, anpasst und die redaktionelle Verantwortung übernimmst, ist eine zusätzliche Kennzeichnung als KI-Text nach derzeitigem Stand in der Regel nicht erforderlich. Du musst also nicht überall „Mit KI erstellt“ daruntersetzen. Das gilt für Website-Texte, Newsletter, Blogartikel und Patienteninfos.

Was ist mit KI-generierten Stockfotos auf der Website?

KI-generierte Bilder sollten sichtbar gekennzeichnet werden, zum Beispiel mit einem Hinweis im Bild oder einem Wasserzeichen, wenn sonst der Eindruck echter Aufnahmen entstehen könnte. Wer Stockfotos so manipuliert, dass sie wie echte Praxisfotos wirken, bewegt sich in Richtung Deepfake-Bereich und sollte einen besonders deutlichen Hinweis geben.

Muss mein gesamtes Team eine KI-Schulung absolvieren?

Eine pauschale Pflicht für das ganze Team gibt die Verordnung nicht her. Verbindlich ist die Kompetenzpflicht für Aufsichtspersonen bei Hochrisiko-KI. Für das übrige Team ist ein Team-Termin mit kurzer Dokumentation gute Praxis, aber keine harte Vorschrift.

Wer prüft, ob ich die Verordnung einhalte?

In Deutschland sind die Bundesnetzagentur sowie die zuständigen Datenschutzbehörden der Länder vorgesehen. Eine spezifische Aufsicht für medizinische KI im Praxisalltag entwickelt sich gerade.

Kann ich auf KI-Tools einfach komplett verzichten, um die Pflichten zu umgehen?

Theoretisch ja, praktisch wäre das ein Rückschritt. KI-Tools nehmen Zeit ab, machen Diagnostik präziser und entlasten Teams. Wer transparent mit dem Einsatz umgeht, hat keinen Nachteil. Wer ganz verzichtet, verschenkt Effizienz.

Wer hat diesen Artikel rechtlich geprüft?

Die Kanzlei Lyck+Pätzold. healthcare. recht. (medizinanwaelte.de), Spezialisten für Medizinrecht. Trotzdem ersetzt der Artikel keine individuelle Beratung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen empfiehlt sich der direkte Kontakt zu einer Fachkanzlei.

Du willst deine Praxis sauber und transparent positionieren?

Wir bei parsmedia beraten Zahnarztpraxen seit vielen Jahren bei der Außenwirkung. Eine Praxis braucht nicht mehr Marketing, sondern eine klare und glaubwürdige Wirkung nach außen. Das gilt auch für den Umgang mit Themen wie der KI-Verordnung. Wer hier sauber kommuniziert, gewinnt Vertrauen, statt es zu riskieren.

Wenn du unsicher bist, wie du KI-Hinweise auf deiner Website integrierst, deine Patientenaufklärung anpasst oder den internen Umgang mit KI-Tools regelst, sprich uns gern an. Ohne Marketing-Zirkus. Ohne Blabla.


Quellen


Klaus Schenkmann, parsmedia Praxismarketing
Autor*in Klaus Schenkmann

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