Wir stellen vor: LPS Digital mit arztkonsultation.de┃Video-Sprechstunde für die Zahnarztpraxis

Corona ist der Katalysator der Video-Kommunikation. Seit dem ersten Lockdown wird online gezoomt und getalkt, was die Datennetze hergeben. Recht schnell war die Video-Sprechstunde auch ein Thema in vielen Zahnarztpraxen, mit ebenso vielen Fragezeichen. Ende 2020 wissen wir: Die Video-Sprechstunde wird sich etablieren, um auch in Zukunft direkt mit Patientinnen und Patienten zu kommunizieren – ohne den direkten Kontakt in der Praxis. Mit dem Portal LPS Digital stellen wir Euch eine Video-Sprechstunde vor, die alle rechtlichen, fachlichen und kommunikativen Anforderungen erfüllt. Mit Rechtsanwalt Jens Pätzold.


Die Videosprechstunde für die Zahnarztpraxis im parsmedia Praxismarketing-Blog.

webDENTALK und die Video-Sprechstunde für die Zahnarztpraxis mit Jens Pätzold

Im März 2020 haben wir unser Podcast-Webinar gestartet. Zu Gast: Rechtsanwalt Jens Pätzold. Am Beginn der Pandemie ging es um Strategien für die Zahnarztpraxis in Corona-Zeiten. Ein Thema war natürlich die Videosprechstunde für die Zahnarztpraxis, die wir allen Zahnärztinnen und Zahnärzten schon früh ans Herz gelegt haben.

Im November 2020 drehte sich bei webDENTALK  dann alles um die Möglichkeit der Online-Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten in Form der Videosprechstunde. Konkret: Wir haben das Portal LPS Digital vorgestellt, das in Zusammenarbeit mit arztkonsultation.de eine spezielle Lösung für Zahnarztpraxen anbietet.

Jens Pätzold war wieder mit dabei und er hat uns erklärt, warum sich die Medizinrechtler und Unternehmensberater der LPS Group im Jahr 2020 so intensiv diesem Thema angenommen haben.


Rechtsanwalt Jens Pätzold sagt: Die Videosprechstunde ist das Thema unserer Zeit.


 

Corona verändert die Patientenkommunikation: Video-Sprechstunden werden genutzt und erwartet

Bei dieser Aussage geben wir Jens Pätzold definitiv recht. Corona hat die Digitalisierung im Gesundheitsmarkt beschleunigt und die Videosprechstunde wird sich als Serviceleistung und als Kommunikationskanal in der Zahnarztpraxis etablieren (müssen).

Das ist kein gewagter Blick in die Glaskugel, sondern das Ergebnis aktueller Umfragen des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) aus dem Jahr 2020.

Zitat bitcom: “Gleichwohl hat sich gerade in den vergangenen Wochen während der Corona-Pandemie viel getan: So hat aktuell jeder Achte (13 Prozent) bereits eine Video-Sprechstunde mit einem Arzt oder Therapeuten wahrgenommen. Damit hat sich der Wert im Vergleich zum Vorjahr (5 Prozent) fast verdreifacht und ist v. a. innerhalb des Corona-Quartals stark angestiegen: Im Frühjahr 2020 hatten erst acht Prozent Erfahrungen mit der Video-Sprechstunde gemacht. Das sind die Ergebnisse zweier repräsentativer Befragungen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.”


Warum nutzen Patienten die Video-Sprechstunde?

Warum nutzen Patienten die Videosprechstunde? Ergebnisse einer Umfrage des Digitalverbandes Bitcom. Research 2020.


 

Serviceangebot Video-Sprechstunde? In den meisten Zahnarztpraxen noch Fehlanzeige

Ihr seht also: Die Erwartungen seitens der Patienten sind da und auch die Politik öffnet der Videosprechstunde die Türen. Dennoch stellen wir fest, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte die vielfältigen Möglichkeiten und Chancen noch nicht erkannt haben. Die Angebote einer Videosprechstunde in der Zahnarztpraxis halten sich doch noch sehr in Grenzen.

“Die Akzeptanz bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten ist sicher verbesserungswürdig. Ausnahmsweise hinken die Zahnärzte bei einem Zukunftsthema mal komplett hinterher und das im Vergleich zu den Ärzten vielleicht fünf Jahre. Das ist bei den Zahnarztpraxen noch nicht wirklich angekommen. Vielleicht fehlt ein wenig die Fantasie, dass eine Sprechstunde auch möglich ist, ohne den Patienten auf dem Stuhl vor sich sitzen zu haben.” Jens Pätzold

Genau das möchten wir ändern. Gerade aus Sicht des Praxismarketings sehen wir in der Videosprechstunde einen möglichen Vorsprung am Markt, der natürlich im Lauf der Zeit immer kleiner wird. Daher raten auch wir unseren Praxen ganz klar: Bietet die Online-Sprechstunde an und teilt es euren Patienten auf allen relevanten Kanälen mit – vor allem natürlich online.

Hier sind wir übrigens schon direkt mit der ersten Corona-Welle aktiv geworden und haben Praxen und Patienten mit Zoom verknüpft. Das ging erst einmal schnell und diente nichts anderem als einer ersten Kommunikation ohne den direkten Kontakt in der Zahnarztpraxis.

Heute – mitten in der zweiten Pandemie-Welle – ist Zoom natürlich kein Thema mehr. Jetzt geht es darum, eine rechtlich und technisch saubere Lösung zu nutzen und hier gibt es unsererseits eine klare Empfehlung.

Unsere gemeinsame Empfehlung für die Video-Sprechstunde in der Zahnarztpraxis heißt LPS Digital.

Warum ausgerechnet LPS Digital und arztkonsultation.de? Warum nicht eine der vielen anderen Videosprechstunden, die es zurzeit auf dem Markt gibt?


Klaus Schenkmann, Geschäftsführer parsmedia Praxismarketing. Empfehlung Videosprechstunde für die Zahnarztpraxis.


Also dann: Schauen wir uns LPS Digital einmal genauer an. Mit Jens Pätzold klären wir die wesentlichen Fragen rund um die Videosprechstunde in der Zahnarztpraxis.

Warum nutzt LPS Digital arztkonsultation.de als technische Plattform?

Jens und sein Team haben sich schon früh mit ihren Mandanten zusammengetan, um die konkreten Anforderungen der Zahnarztpraxis an die Videosprechstunde zu definieren.

“Wir haben uns natürlich an dem orientiert, was es schon gibt. Warum sollten wir das Rad neu erfinden, wenn es in dem einen oder anderen Bereich schon von allein rollt? In der Zusammenarbeit mit unseren Mandanten-Praxen haben sich dann vor allem drei Dinge herauskristallisiert, um uns für eine geeignete Plattform zu entscheiden.” Jens Pätzold

  1. Zertifizierung laut KZBV / KBV (Bundesmantelvertrag): Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gibt schon seit längerer Zeit eine Liste zertifizierter Anbieter für die Videosprechstunde heraus. Dieser Bundesmantelvertrag wurde in diesem Jahr für die Zahnärzte angepasst. Hier sind die wesentlichen – technischen und rechtlichen –  Vorgaben für eine Videosprechstunde definiert. Zu den ersten zertifizierten Anbietern gehörte unser heutiger Partner arztkonsultation.de.
  2. Eine unabhängige Plattform: Unser Ziel war von Anfang an, eine unabhängige Lösung für unsere Partner anzubieten. Also keine Videosprechstunde, die beispielsweise in Arzt-Bewertungsportale oder in zahnärztliche Abrechnungssysteme integriert ist. Wir wollten unsere Mandanten nicht in eine Art Abhängigkeit bringen. Schließlich wäre es ja wenig sinnvoll, die Videosprechstunde zu wechseln, nur weil ich mich irgendwann für andere externe Anbieter entscheide.
  3. Einbindung externer Partner: Gerade für die Zahnarztpraxis war uns eine Lösung wichtig, die eine Einbindung Dritter ermöglicht. Wir wollten mehr als eine “Face-to-Face” – Sprechstunde zwischen Zahnarzt und Patient. Die Ende-zu-Ende verschlüsselte Videosprechstunde sollte die Möglichkeit haben, weitere Personen einzubinden. Hier ging es uns um praxisnahe Anforderungen und Abläufe, bei denen Beispielsweise Zahntechniker, Überweiser oder auch ein Dolmetscher eingebunden werden können. Auch dieser Punkt wurde bei arztkonsultation.de von Anfang an erfüllt.

Wir haben also einen erfahrenen Partner mit jeder Menge Expertise. Die ersten Gespräche und die Zusammenarbeit waren sehr angenehm und wir haben uns gesagt: Wenn es schon jemanden gibt, der alles hat, was wir brauchen – warum sollen wir das Rad neu erfinden?  Wir haben dann noch ein paar zusätzliche Anforderungen definiert, die jede Praxis mit wenig Aufwand erfüllen und umsetzen kann.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): “Im Folgenden werden Anbieter für Videoleistungen gelistet, die ein gültiges Zertifikat gem. Anlage 16 BMV-Z vorgelegt haben. Eine darüber hinausgehende Wertung oder gar Empfehlung einzelner Anbieter ist damit nicht verbunden. Anderslautende (Werbe-)Aussagen von Anbietern sind unzutreffend und werden ausdrücklich zurückgewiesen.”

 

Häufige Fragen zur Video-Sprechstunde in der Zahnarztpraxis

Neben den oben genannten Kriterien tauchen immer wieder Fragen auf, die wir gerne beantworten. Oder besser: Hier fassen wir die Antworten von Jens aus unserem webDENTALK sinngemäß zusammen.

Für welche Leistungen und Angebote ist die Video-Sprechstunde sinnvoll?

Es gibt sicher vielfältige Möglichkeiten, die Video-Sprechstunde in der Zahnarztpraxis sinnvoll einzusetzen. Bevor sich die Zahnärztinnen und Zahnärzte aber über die Themen Gedanken machen, sollten sie sich generell einmal überlegen, in welche Prozesse die Online-Sprechstunde eingebunden werden kann.

Nehmen wir nur das Thema Beratungsgespräche. Muss ich die in der Praxis durchführen, während mein gesamter Betrieb im Hintergrund läuft? Oder nutze ich Zeiten, in denen ich oder meine Mitarbeiter vielleicht schon zu Hause sind und ich hier deutlich kosteneffizienter agieren kann?. Das sind Themen, über die wir nachdenken müssen. Wo, wie und wann kann ich die Video-Sprechstunde vernünftig in meine Praxisprozesse implementieren?

Alles hängt sicher auch von den Schwerpunkten der Praxis ab, ansonsten gibt es verschiedene Möglichkeiten den Service meinen Patienten anzubieten und ich muss mir überlegen, wann die Präsenz des Patienten wirklich notwendig ist und wann ich drauf verzichten kann. (beispielsweise):

  • bei einer einfachen Nachkontrolle
  • im Rahmen einer Zweitmeinung
  • bei der Besprechung von HKP und Behandlungsplänen
  • wenn es um reine Informationen oder Beratungen geht
  • für die visuelle Darstellung ästhetischer Angebote wie Veneers
  • bei Angstpatienten, die den ersten Kontakt direkt in der Praxis scheuen

Welche technischen Voraussetzungen sind notwendig?

Wenn ich eine Video-Sprechstunde anbieten möchte, sollten das technische Equipment für einen guten Ton und ein gutes Bild sorgen, das ist ja selbstverständlich. Der Gesetzgeber verlangt einen Bildschirm, der mindestens 3 Zoll (ca. 8 cm) groß ist und eine Auflösung von 640 mal 480 bietet, sowie eine Internet-Bandbreite von 2000 Kilobyte pro Sekunde. Hier sollte ein handelsübliches Handy und eine LTE-Leitung schon ausreichend sein.

Welche rechtlichen Aspekte müssen beachtet werden?

Natürlich gelten die gleichen Vorgaben, wie bei jedem Gespräch zwischen in der Praxis. Die Video-Sprechstunde ist ja nichts anderes als ein Arzt-Patienten-Gespräch – nur in einem virtuellen Raum.

Wenn die Video-Sprechstunde mit einem zertifizierten Anbieter durchgeführt wird, dann ist die Praxis in vielen rechtlichen Fragen schon auf der sicheren Seite. Wichtig ist, dass die Gespräche über eine sogenannte Peer-to-Peer Verbindung stattfinden, also ohne einen zwischengeschalteten Server. Deshalb sind Video-Sprechstunden via Zoom auch rechtlich nicht korrekt.

Zudem müssen die Anbieter Server nutzen, die im Europäischen Wirtschaftsraum stehen und alle Nutzungsbedingungen und AGB müssen vollständig in deutscher Sprache vorhanden sein.

Achtung: Aufzeichnung verboten, Dokumentation Pflicht

Die laut Bundesmantelvertrag zertifizierten Anbieter erfüllen alle genannten technischen und rechtlichen Vorgaben. Dazu gehört auch, dass die Inhalte der Video-Sprechstunde für den Dienstanbieter nicht einsehbar sind und auch nicht von ihm gespeichert werden dürfen. Eine Aufzeichnung, wie beispielsweise bei Zoom, ist nicht erlaubt und bei LPS DIGITAL / arztkonsultation.de auch technisch nicht möglich. Die notwendige Dokumentation im Rahmen des QM oder der gesetzlichen Vorgaben findet wie gewohnt statt. Hier muss jede Praxis die Systeme nutzen, mit denen auch sonst die Patientengespräche dokumentiert werden.

 

Warum muss der Arzt seine Approbation oder Facharzturkunde vorzeigen?

Die Antwort gibt es auch auf der Seite arztkonsultation.de in den FAQ. Es ist ganz einfach: Seitens des Anbieters ist es eine technisch sehr hochwertige Leistung, die ausschließlich Nutzern der Videosprechstunde vorbehalten sein soll – Ärzten, Zahnärzten und approbierten Gesundheitsberufen. Daher die Pflicht zur Verifizierung, damit hier kein Schindluder getrieben wird.

Wer darf die Videosprechstunde durchführen – nur die Zahnärztin oder der Zahnarzt?

Das ist eine berechtigte Frage, denn im Bundesmantelvertrag steht, dass die Videosprechstunde nur von einem Zahnarzt durchgeführt werden darf. Jetzt stellen sich natürlich die Fragen: Wann sprechen wir von einer offiziellen Video-Sprechstunde, also einer medizinischen Konsultation? Wann ist es eine normale Patientenkommunikation, die auch im Rahmen eines Telefonats zwischen Patienten und dem Team stattfinden kann?

Wie läuft der Anmeldeprozess und welche Kosten kommen auf die Praxen und Patienten zu?

Der Anmeldeprozess für die Praxen ist recht einfach. Nämlich direkt auf der Seite von LPS DIGITAL.

Für die Patienten ist der Service generell kostenfrei, Praxen können aus verschiedenen Paketen auswählen – je nach Anforderung und Anzahl der beteiligten Kolleginnen und Kollegen.


Kosten der Videosprechstunde für die Zahnarztpraxis am Beispiel von LPS Digital.


Ihr wollt es noch genauer wissen? Dann schreibt doch Jens und seinem Team über die Facebookseite Video-Sprechstunde für Zahnärzte.

Welche Leistungen können mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen abgerechnet werden?

Eine Frage, die natürlich oft gestellt wird, die wir aber nicht so zentral sehen. Warum? Das erfahrt Ihr im nächsten Kapitel, wenn es um die Kommunikation und die Vermarktung der Video-Sprechstunde geht.

Generell gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung mit GKV und PKV – hier informiert Ihr Euch am besten bei der KZBV.


Info: Seit Oktober 2020 haben Zahnarztpraxen die Möglichkeit, neue Angebote und Leistungen in die vertragszahnärztliche Versorgung erbringen. Darauf haben sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss geeinigt. Hierzu zählen:

  • Video-Sprechstunden
  • Videofallkonferenzen
  • Telekonsilien
  • sowie ein Technikzuschlag in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA)

„Digitale Lösungen und Anwendungen werden für Zahnarztpraxen und Patienten im Behandlungsalltag zunehmend wichtiger. Insbesondere die Videosprechstunde ist ein sehr hilfreiches Instrument. Mit dieser Leistung können bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Beeinträchtigung zum Beispiel im Vorfeld eines Zahnarzttermins Symptome abgeklärt und die aufsuchende Versorgung besser organisiert werden. Weitere mögliche Szenarien wären in der Nachkontrolle einer umfangreicheren Behandlung sowie in der Erörterung anstehender prothetischer Planungen zu sehen.” Martin Hendges, stellv. Vorsitzender des Vorstands der KZBV > Quelle und weitere Informationen der KZBV 


 

Praxismarketing: Wie erfahren die Patienten von Eurem Service der Video-Sprechstunde?

Auch wenn es sich hier um einen Blog für Praxismarketing handelt: in diesem Artikel haben wir das Thema ausnahmsweise einmal ans Ende gestellt. Nicht, weil es unwichtig ist (im Gegenteil), sondern weil es in diesem Blogpost um den Anbieter und die damit verbundenen Möglichkeiten für die Praxis geht. Und hier sehen wir noch jede Menge Potenzial – jetzt und in Zukunft!

Fassen wir noch einmal zwei Aussagen von Jens sinngemäß zusammen:

“Das Thema Video-Sprechstunde ist das Thema unserer Zeit. Daran kommen wir überhaupt nicht vorbei. Ausnahmsweise hinken die Zahnärztinnen und Zahnärzte bei einem Zukunftsthema mal komplett hinterher. Die Akzeptanz ist sicher verbesserungswürdig.”

Und genau das möchten wir natürlich ändern.

  • Die Menschen erwarten Services und Angebote dieser Art und werden immer mehr konkret danach suchen.
  • Angebote wie die Video-Sprechstunde oder die Online-Terminbuchung werden zu Kriterien für die Auswahl der Zahnarztpraxis.
  • Online-Services gehören künftig in das Angebot der Zahnarztpraxen und müssen entsprechend kommuniziert werden.

Denkt bitte an eins: Es ist wirklich nicht die erste Frage, wie und wann Ihr die Video-Sprechstunde in welcher Form auch immer abrechnen könnt. Hier geht es um ein Alleinstellungsmerkmal. Hier geht es darum, sich von Eurem Wettbewerb zu unterscheiden – wer weiß wie lange noch.

Unsere generellen Tipps:

  • Integriert die Video-Sprechstunde als kontinuierlichen Service in Euer Praxisangebot und erzählt Euren Patienten davon.
  • Der Link zur Anmeldung für Eure Patientinnen und Patienten gehört deutlich sichtbar und prominent auf Eure Website (bitte kein störendes Popup-Banner, das andere wichtige Inhalte überdeckt).
  • Schreibt einen informativen Blogartikel zur Video-Sprechstunde für Euren Praxis-Blog, Eure Praxis-News.
  • Spielt das Thema regelmäßig und mit unterschiedlichen spannenden Informationen auf Euren Social-Media Kanälen.
  • Vergesst dabei die Printmedien nicht und informiert auch mit Postern oder Flyern direkt in der Praxis.

Du möchtest mehr über die Integration der Video-Sprechstunde in das Marketing-Konzept Deiner Praxis erfahren? Dann triff Dich gerne mit Klaus zu einem Video-Call oder einem Telefonat. Schreib doch mal an: klaus.schenkmann@parsmedia.info


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